ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Mobile Sanitäranlagen Herrmann & Smécz UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Mobile Sanitäranlagen Herrmann & Smécz UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Vermieter“, und ihren Kunden, nachfolgend „Mieter“. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Vermietung mobiler Sanitäranlagen sowie der im Angebot vereinbarten Zusatzleistungen wie Lieferung, Auf- und Abbau sowie Endreinigung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Vermieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Angebot oder Mietvertrag vereinbarten Zeitraum. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau, Endreinigung oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der gemieteten Anlage.
6. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe der Sanitäranlagen erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Der Mieter verpflichtet sich, die Anlagen pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
Bei Rückgabe sind die Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Ist eine vereinbarte Endreinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt, wird diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, einen geeigneten und zugelassenen Aufstellort bereitzustellen, erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen, die Anlagen vor Beschädigung, Diebstahl und Vandalismus zu schützen sowie Schäden oder Störungen unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Der Sanitärwagen muss am vorgesehenen Aufstellort maximal 3 Meter vom Abwasseranschluss entfernt positioniert werden. Eine größere Entfernung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit dem Vermieter zulässig.
Frischwasserschläuche sowie Abwasserschläuche werden vom Vermieter gestellt und sind in der Buchung enthalten. Der Mieter stellt sicher, dass geeignete und funktionsfähige Frisch- und Abwasseranschlüsse am Einsatzort vorhanden und zugänglich sind.
Ist der Anschluss an Frisch- oder Abwasser aufgrund fehlender, ungeeigneter oder nicht zugänglicher Anschlüsse nicht oder nur eingeschränkt möglich, haftet der Mieter für daraus entstehende Mehrkosten, Verzögerungen oder einen Mehraufwand.
8. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9. Stornierung
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornokosten:
– bis 12 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
– bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– bis 4 Wochen vor Mietbeginn oder später: 100 % des Mietpreises
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters zu entnehmen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
